Meinung 30 Cent mehr oder weniger, das Ärgernis bleibt die GEZ

Einer der Gründe, warum die Queen ihren 90. Geburtstag in der kommenden Woche nicht als Königin von Amerika feiern kann, liegt im britischen Steuerrecht des 18. Jahrhunderts: Weil die 13 amerikanischen Kolonien Steuern zahlen sollten, ohne im britischen Parlament vertreten zu sein, griffen sie 1775 zu den Waffen.

Meinung: 30 Cent mehr oder weniger, das Ärgernis bleibt die GEZ
Foto: Schwartz, Anna (as)

Einer ihrer Wahlsprüche lautete: „Besteuerung ohne Vertretung ist Tyrannei.“

Das sieht das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den sogenannten Rundfunkbeitrag zwar ganz anders, aber im Prinzip ist die faktische GEZ-Steuer nichts anderes als eine Abgabe, über deren Verwendung diejenigen, die sie zu zahlen haben, nicht mitbestimmen dürfen. Das kann man eine Zeit lang so machen, und in Deutschland bricht deswegen auch keine Revolution aus. Aber mit dieser Form der Finanzierung sichern ARD und ZDF auf Dauer nicht ihren Bestand, sondern beschädigen ihre Akzeptanz.

Unter Androhung von Pfändung und Gefängnis werden die Beitragszahler für 19 Fernseh- und 67 Hörfunkprogramme zur Kasse gebeten, die sie mehrheitlich gar nicht hören und sehen. Sie zahlen mehr als neun Milliarden Euro pro Jahr. Aber sie dürfen das Programm nicht mitbestimmen, die Intendanten der Sender nicht wählen und der penetranten Ausdehnung und Kostensteigerung der Öffentlich-Rechtlichen keine Schranken setzen. Ginge es nach den Sendern, so würden sie ab 2017 sogar rund zehn Milliarden Euro pro Jahr ausgeben.

Der aktuelle Bericht der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) zeigt, dass ARD und ZDF jedes Maß und Ziel verloren haben. Dass der Rundfunkbeitrag laut KEF ab dem kommenden Jahr um 30 Cent auf 17,20 Euro pro Monat sinken kann (gleich versehen mit der Drohung, ab 2021 müsse er steigen), mag der Politik in einem Bundestagswahljahr kurzfristig ganz recht sein.

Das ändert aber nichts daran, dass das GEZ-System vielleicht verfassungskonform sein mag, aber falsch bleibt, und es beim besten Willen keine Notwendigkeit für 19 Fernseh- und 67 Hörfunkprogramme auf Kosten des Steuerzahlers neben den privaten TV- und Radioangeboten gibt. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig. Aber was er kosten darf, müssen die bestimmen dürfen, die dafür Monat für Monat bezahlen. Das Abkassieren für nicht bestellte Leistungen hat keine Zukunft.

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