Weltkulturerbe: Segen und Fluch zugleich

Vier Weltkulturerbe-Stätten gibt es in NRW. Für die Betreiber bedeutet der Titel nicht nur Prestige, sondern auch Arbeit.

Düsseldorf. Sie sind etwas Besonderes. So einzigartig in ihrem Stil und ihrer Schönheit, dass sie jeden Betrachter ins Staunen bringen: Kulturgüter und Naturstätten, die von der Unesco zum Welterbe erklärt wurden.

36 Denkmäler dieser Art gibt es in Deutschland, vier davon stehen in Nordrhein-Westfalen. Seit 1972 macht die Organisation der Vereinten Nationen es sich zur Aufgabe, Stätten, „die einen außergewöhnlich universellen Wert“ besitzen, zu schützen.

Zum ersten deutschen Kulturerbe wurde 1978 der Aachener Dom gekürt. Auf NRW-Boden folgten 1984 die Brühler Schlösser, 1996 der Kölner Dom und im Jahr 2001 der Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen.

Mit der Ernennung zum Unesco-Kulturerbe obliegt die Verantwortung für ein solches Kulturgut nicht mehr allein dem einzelnen Staat, sondern fällt unter die Obhut der gesamten Menschheit. So der Gedanke. Letztendlich muss sich der Staat jedoch selbst um seine Güter kümmern, denn Geld für den Erhalt gibt es für wirtschaftlich starke Staaten von der Unesco nicht. Stattdessen gibt es aber strenge Denkmalschutz-Auflagen, die es stets einzuhalten gilt. Denn nicht nur, wer in die Liste des Welterbes aufgenommen werden will, muss den festgelegten Kriterien der „Einzigartigkeit“ und der „Authenzität“ enstprechen. Auch wer nicht wieder von der Liste gestrichen werden will.

Die Bundesregierung fördert die Welterbestätten in NRW aus diesem Grund im Zeitraum von 2009 bis 2014 mit rund 25 Millionen Euro. Viel Geld, und trotzdem nur ein Tropfen auf den heißen Stein, angesichts der speziellen Denkmalschutzarbeiten an den teils Jahrhunderte alten Bauten. Anderseits ziehen die aber auch jede Menge Besucher an. Der Titel des Weltkultuerbes scheint Segen und Fluch zugleich.

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