Niederlage für Zero-Künstler Heinz Mack vor Gericht

Mönchengladbach (dpa) - Der Künstler Heinz Mack hat vor dem Landgericht in Mönchengladbach eine Niederlage einstecken müssen. Der Mitbegründer der Künstlergruppe Zero wollte verhindern, dass mehrere seiner Kunstwerke nach einer Beschlagnahme durch die Polizei an einen Sammler zurückgegeben werden.

Doch das Gericht wies einen Antrag des 80-Jährigen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Nach Auffassung des Gerichts konnte Mack nicht beweisen, dass ihm die Kunstwerke gestohlen wurden oder es sich um Fälschungen handele.

Nach Überzeugung des Malers waren ihm die 15 Bilder und Druckgrafiken während Renovierungsarbeiten von Handwerkern aus seinem Haus gestohlen worden. Als Täter verdächtigt er einen Kunstsammler, der damals sporadisch auf dem Hof als Maler und Anstreicher gearbeitet hatte.

Dieser will die Kunstwerke von einem Bekannten gekauft haben, der jahrelang bei Mack als „Mädchen für alles“ beschäftigt war. Diese Behauptung lasse sich nicht widerlegen, auch wenn es einige Ungereimtheiten gebe, befand der Vorsitzende Richter Ludwig Leibold am Donnerstag. So verfüge der Sammler über keine Kaufbelege. Die seien angeblich bei einem Wasserschaden vernichtet worden.

Im übrigen wunderte sich der Richter, dass Heinz Mack das Fehlen der Bilder erst nach Beschlagnahmung durch die Polizei am 23. März 2011 aufgefallen war. Bis dahin hatten die Kunstwerke zum Teil über Jahrzehnte im Haus des Mönchengladbacher Sammlers gehangen.

Mack hatte zudem einen der beschlagnahmten Drucke wegen einer angeblich falschen Jahreszahl als Fälschung bezeichnet. Das Werk sei aber mit dieser Jahreszahl in einem von ihm selbst autorisierten Werkverzeichnis aufgeführt.

Heinz Mack hatte die Ermittlungen gegen den Sammler im Vorjahr selbst in Gang gebracht und Anzeige erstattet. Das Ermittlungsverfahren gegen den Sammler wurde aber wegen Verjährung eingestellt. Der Sammler erhält jetzt die beschlagnahmten Bilder, die bei einem Gerichtsvollzieher untergebracht wurden, wieder zurück. Mack könnte die Entscheidung noch im Hauptsacheverfahren angreifen.

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