US-Filmemacherin fordert „Freiheit“ für Happy-Birthday-Song

New York (dpa)- „Happy birthday to you“ gilt als das weltweit bekannteste englische Lied. In der Öffentlichkeit darf man es allerdings nur spielen, wenn man Gebühren dafür zahlt, da das amerikanische Musikunternehmen Warner/Chappell die Urheberrechte hat.

Das will die Filmemacherin Jennifer Nelson aus New York nun ändern, berichtete die „New York Times“.

In einem Rechtsstreit fordert sie Warner/Chappell Music auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangen vier Jahre zurückzuzahlen. Nelsons Begründung: Die Melodie stamme nicht von dem Musikunternehmen, sondern wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts von zwei Schwestern als Begrüßungslied im Kindergarten komponiert. Nur der Text sei geändert worden.

Das Copyright darauf spielt Warner/Chappell Music derzeit etwa 2 Millionen Dollar (etwa 1,5 Millionen Euro) pro Jahr ein. Auch Nelson sollte dazu beitragen und 1500 Dollar für die Liedverwendung in ihrem eigenen Film zahlen, was der Anlass für ihre Anklage war. Warner/Chappell Music wollte sich dazu bislang nicht äußern.

Sollte die Filmemacherin den Rechtsstreit verlieren, behält das Musikunternehmen das Copyright an dem Song noch bis mindestens 2030.
Auf Deutschland wird die Anklage erst mal keine Auswirkungen habe, da sie in den USA erhoben wurde. In der EU soll das Urheberrecht allerdings Ende 2016 ablaufen, sofern es keine weitere Fristverlängerung gibt.

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