Katholische Kirche und Gema schließen neuen Gesamtvertrag

E- und Gospelmusik auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten müssen nicht mehr von den Pfarrgemeinden selbst vergütet werden.

 Konzerte der Ernsten Musik (E-Musik) und Gospelkonzerte müssen von den Gemeinden künftig nur noch gemeldet werden.

Konzerte der Ernsten Musik (E-Musik) und Gospelkonzerte müssen von den Gemeinden künftig nur noch gemeldet werden.

Foto: Andreas Gebert

Düsseldorf. In den katholischen Pfarrgemeinden wird die Meldung für Erleichterung sorgen: Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema auf eine neue Pauschalvergütung bei Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten geeinigt. Die Pfarrgemeinden müssen die Gema-Gebühren nun nicht mehr selbst bezahlen.

Der alte Vertrag war Ende 2017 ausgelaufen. Anders als die evangelische Kirche hatte sich der VDD mit der Gema zunächst nicht auf eine Verlängerung zu geänderten Konditionen verständigen können. Daher waren die katholischen Gemeinden seit Jahresbeginn außerhalb der Gottesdienste, für die es einen gesonderten Rahmenvertrag gibt, auf sich selbst gestellt. Der jetzt doch zustande gekommene Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. Damit sind auch alle bereits erfolgten Veranstaltungen eingeschlossen; entsprechende Rechnungen an die Gemeinden werden storniert und bereits erfolgte Zahlungen von der Gema zurückerstattet.

Konzerte der Ernsten Musik (E-Musik) und Gospelkonzerte müssen von den Gemeinden künftig nur noch gemeldet, aber nicht mehr vergütet werden. Anders verhält es sich bei Unterhaltungsmusik: Sie ist vom Vertrag ausgenommen. Für urheberrechtlich geschützte Werke müssten hier auch weiterhin die Gemeinden selbst aufkommen.

Die Gema vertritt in Deutschland die Nutzungsrechte von mehr als 70 000 Komponisten, Textern und Musikverlegern, die Gema-Mitglied sind, sowie von fast zwei Millionen Rechteinhabern weltweit.

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