„Pressure to Perform“ Kunstaktion oder Turnübung? Prozess um Liegestütze auf Altar

Wegen einer provokanten Aktion in einer Kirche wird einem Künstler im Saarland der Prozess gemacht. Die Justiz steht vor der Frage, was schwerer wiegt: Kunstfreiheit oder ungestörte Religionsausübung?

 Der Künstler Alexander Karle macht für sein Kunstprojekt „Pressure to Perform“ (auf Deutsch „Leistungsdruck“) Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.

Der Künstler Alexander Karle macht für sein Kunstprojekt „Pressure to Perform“ (auf Deutsch „Leistungsdruck“) Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.

Foto: Alexander Karle

Saarbrücken. Ein Künstler muss im Saarland vor Gericht, weil er für ein Kunstprojekt Liegestütze auf einem Kirchenaltar gemacht hatte. Alexander Karle (38) wird Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Der Prozess beginnt am Dienstag (17. Januar / 13.15 Uhr) vor dem Amtsgericht Saarbrücken.

Laut Staatsanwaltschaft betrat und zweckentfremdete der Künstler den Altarraum der katholischen Kirche St. Johann in Saarbrücken wissentlich, indem er rund 30 Liegestütze auf dem Altar machte. Dadurch habe er „eine grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Handlung“ vorgenommen. Die Tat selbst soll sich irgendwann zwischen dem 24. Dezember 2015 und dem 10. Januar 2016 ereignet haben.

Ein Video von dieser eineinhalbminütigen Aktion, das den Titel „Pressure to Perform“ (auf Deutsch „Leistungsdruck“) trägt, zeigte der Künstler anschließend in einem Schaufenster. Die katholische Kirchengemeinde St. Johann schaltete daraufhin die Polizei ein. „Auch der christliche Glaube darf erwarten, dass respektvoll mit ihm umgegangen wird“, sagte Pfarrer Eugen Vogt zur Begründung. Die Aktion habe viel Unverständnis und Empörung ausgelöst. „In der Gemeinde wurde das als Provokation und Verunglimpfung angesehen.“

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fällt die Aktion nicht unter die Kunst- und Meinungsfreiheit. Sie hatte daher beim Amtsgericht „wegen Störung der Religionsausübung und Haufriedensbruch“ einen Strafbefehl über 1500 Euro (60 Tagessätze zu je 25 Euro) beantragt. Dagegen legte der Künstler Einspruch ein - deshalb kommt es nun zur Gerichtsverhandlung.

Alexander Karle, der an der Hochschule der Bildenden Künste Saar studiert hat, will sich vorher nicht noch einmal äußern. Seine Meinung von damals habe sich nicht geändert. Wenige Wochen nach der Performance hatte er gesagt, bei seiner Aktion habe es sich um Kunst und nicht um eine Aktion gegen die Kirche gehandelt. Damit habe er keine religiösen Gefühle verletzen, sondern „der Frage zwischen dem Zusammenhang von Religion und Leistungsdruck“ nachgehen wollen.

Den Prozess-Termin im Amtsgericht erklärte er kurzerhand zur öffentlichen Ausstellung und lud über das soziale Netzwerk Facebook zum „Screening: Pressure to Perform“ ein. Auf die Frage eines Nutzers, worum es an dem Tag gehe, antwortete er: „Neben der Vorführung des Videos „Pressure to Perform“ wird entschieden, ob es sich hierbei um eine Straftat handelt oder ob wir in einer Demokratie das Recht haben, durch künstlerische Interventionen unsere Meinung frei auszudrücken.“

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