Kollegah und Farid Bang kassieren weiter für umstrittenes Album

Noch immer wird das umstrittene Rap-Album „Jung, Brutal, Gutaussehend 3“ der Rapper Farid Bang und Kollegah munter verkauft. Bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird bereits seit April geprüft, ob das Album indiziert werden soll.

 Die Rapper Kollegah (l) und Farid Bang mit dem Echo-Preis für ihr umstrittendes Album

Die Rapper Kollegah (l) und Farid Bang mit dem Echo-Preis für ihr umstrittendes Album

Foto: Jens Kalaene

Düsseldorf. Vom allein verkaufszahlenbasierten Echo-Preis hat sich der Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) nach der umstrittenen Auszeichnung für die Rapper Farid Bang und Kollegah verabschiedet. Ungeachtet dessen lässt deren wegen antisemitischer Textpassagen umstrittenes Album „Jung, Brutal, Gutaussehend 3“ weiter die Kassen klingeln. Aber der Druck, es zu indizieren, wächst.

Nach den Albumcharts von GfK Entertainment belegte das am 1. Dezember erschienene Album in dieser Woche noch bundesweit Platz 36. Dabei fließen sowohl CD-Verkäufe in den Läden als auch digitale Verkäufe und das Audiostreaming ein. Im April erreichte das Album für über 200.000 Verkäufe in Deutschland Platin-Status. „Als Händler betrachten wir es nicht als unsere Aufgabe, auf weltanschaulicher Basis eine Vorauswahl für unsere Kunden zu treffen, sondern ihnen ein breites Spektrum an Musik anzubieten“, erklärte eine Sprecherin von Media-Saturn gegenüber dieser Zeitung. Dabei halte man sich strikt an die Vorgaben der zuständigen Stellen und Behörden und sei jederzeit bereit, „Einschränkungen im Verkauf, die von den hierfür legitimierten und kompetenten Kontrollgremien verhängt werden, umgehend umzusetzen“.

Bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist bereits seit April ein Verfahren zur Überprüfung der Jugendgefährdung des Albums anhängig. Die Prüfstelle darf nicht von sich aus tätig werden, sondern nur auf Antrag oder Anregung von dazu berechtigten Behörden oder Jugendhilfeträgern. Auch die beiden Vorgängeralben sind indiziert.

„Die Indizierung ist ein gerichtsähnliches Verfahren, bei dem Verfahrensbeteiligte einen Anspruch auf rechtliches Gehör haben, damit gehen Fristen einher“, sagte die BPjM-Vorsitzende Martina Hannak. In der Regel dauere ein Indizierungsverfahren mehrere Wochen bis Monate, da die Prüfstelle im Jahr rund 1200 Verfahren durchführe und diese nach Eingang bearbeite. „Nach derzeitigem Stand wird über das in Rede stehende Album im Juni entschieden.“

Zu spät und „in der Zielgruppe wahrscheinlich nicht wirklich wirksam“, befürchtet der Viersener Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer (CDU). „Meine Frage an die Plattenfirmen und die Läden, die diese Tonträger verkaufen: Schämt ihr euch nicht, mit antisemitischen und rassistischen Inhalten Geld zu scheffeln?“ Sein Düsseldorfer Bundestagskollege Thomas Jarzombek (CDU) kritisiert: „Man gewinnt den Eindruck, dass manche ,Künstler’ solche Provokationen alleine deshalb begehen, um damit einen kommerziellen Erfolg zu erzielen. Hier kann eine Indizierung tatsächlich entgegenwirken.“

Auch der Wuppertaler MdB Helge Lindh (SPD) sieht „das zynische Spiel mit der Erinnerung an den Holocaust“ als „Teil einer perfiden Marketingstrategie“. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws (Krefeld) fordert eine „Debatte in Elternhäusern und Schulen“. Die Politik könne in dem Fall aber nicht selber eingreifen. „Dafür haben wir die unabhängige Bundesprüfstelle.“

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