Filmförderung auf der Kippe

Große Kinobetreiber wollen nicht mehr für Produktionen bezahlen, die ihr Publikum nicht sehen will.

Filmförderung auf der Kippe
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Karlsruhe. Die Filmbranche blickt gespannt nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag über die deutsche Filmförderung. Es gehe um eine Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Films, sagte die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Und es geht um sehr viel Geld — fast 100 Millionen Euro, beinahe ein Drittel der deutschen Filmförderung insgesamt.

Tatsächlich hat sich der Deutsche Film nach Ansicht von Experten gut entwickelt. Auch wenn die endgültigen Zahlen für 2013 noch nicht vorliegen, dürfte der Marktanteil heimischer Produktionen auf etwa 25 Prozent geklettert sein. Millionenseller wie „Kokowääh 2“, „Der Schlussmacher“ und vor allem „Fack Ju Göhte“ tragen dazu bei — aber selbst solche Renner sind auf Starthilfen angewiesen.

Einige große Kinobetreiber wollen das Fördersystem kippen. Sie wehren sich in Karlsruhe dagegen, dass sie zur Zahlung einer Filmabgabe verpflichtet sind — ebenso wie Fernsehsender und DVD-Verleiher. Nach dem 1968 erlassenen Gesetz müssen Kinos bis zu drei Prozent ihres Umsatzes an die Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin abliefern. Die FFA hat die Aufgabe, mit dem Geld den deutschen Film zu fördern.

„Warum sollen die Kinos mit einer Zwangsabgabe jede Menge Filme mitfinanzieren, die ihnen keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen?“, sagte UCI-Kinowelt-Geschäftsführer Ralf Schilling. „Mehr als zwei Drittel der geförderten Projekte erreichen weniger als 55 000 Besucher. Hier wird am Geschmack des Publikums vorbeiproduziert.“

Zudem sehen sich die Kinos bei der Abgabe schlechtergestellt als die beiden anderen Zwangszahler. So hätten sie in den vergangenen neun Jahren 28 Millionen Euro mehr zu dem Gemeinschaftstopf beigesteuert als die Videowirtschaft. Gegenüber den TV-Sendern sei es ein Aufschlag von 60 Millionen Euro.

Deutschlands oberste Richter haben damit am Dienstag eine Grundsatzfrage zu beantworten: Dürfen Kinos zu der Abgabe verpflichtet werden? Konkret geht es in dem Streit um ein Drittel der deutschen Filmförderung von rund 340 Millionen Euro.

2012 stammten 97 Millionen aus dem Gemeinschaftstopf, den Löwenanteil von 240 Millionen steuerten Bund und Länder bei. Dennoch halten die Produzenten diesen Gemeinschaftstopf für wichtig, weil das Geld — anders als die Länderzuschüsse — regional nicht gebunden ist. „Es würde ein großer Teil der deutschen Kinofilmproduktion nicht mehr stattfinden“, warnt die Deutsche Produzentenallianz.

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