Anwalt: „Ein guter Tag für Cornelius Gurlitt“

81-jähriger Erbe erhält seine Bilder nach zwei Jahren zurück. Staatsanwaltschaft bestreitet jedoch eine Absprache.

Anwalt: „Ein guter Tag für Cornelius Gurlitt“
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Augsburg/München. „Ein guter Tag für Cornelius Gurlitt“ — aber ein schlechter für die bayerische Justiz? Zwei Jahre lang hielt die Augsburger Staatsanwaltschaft die wertvolle Kunstsammlung des alten Mannes unter Verschluss. Nachdem Gurlitt aber nun per Vertrag versprochen hat, Bilder unter Nazi-Raubkunstverdacht im Fall der Fälle freiwillig an Vorbesitzer zurückzugeben, geht auf einmal alles ganz schnell: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beschlossen, Gurlitt seine 1280 Bilder zurückzugeben. Ein expliziter Grund für den Sinneswandel: der Vertrag zwischen dem 81-Jährigen, Bund und Freistaat Bayern von Anfang der Woche.

Wenn Gurlitt sich bereiterklärt, die Experten der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ freiwillig an seine Bildersammlung zu lassen, dann braucht es dafür keinen juristischen Beschluss — so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Die Taskforce freut sich sogar, dass juristische Hürden wegfallen. „Die Arbeits- und Verfahrensweisen der Taskforce werden nun deutlich erleichtert und lassen sich transparenter darstellen“, erklärt Ingeborg Berggreen-Merkel als Leiterin des Gremiums. Bisher sei der rechtliche Rahmen für das Team doch sehr eng gewesen.

Kritiker vermuten hinter dem Beschluss der Staatsanwaltschaft eine juristische Absprache. „Das ist natürlich ein Deal gewesen — da machen wir uns mal nichts vor“, sagt die kulturpolitische Sprecherin der SPD im bayerischen Landtag, Isabell Zacharias. Die Staatsanwaltschaft und Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) bestreiten das vehement. „Es gibt keinen Deal“, betont Bausback. Dass die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung nach mehr als zwei Jahren aufhebt, ist dennoch Wasser auf die Mühlen derer, die ihr schon seit geraumer Zeit Unverhältnismäßigkeit im Umgang mit dem alten, kranken Mann und seiner Kunstsammlung vorwerfen.

Die Ermittler waren von einem „schwachen Anfangsverdacht“ unter anderem wegen eines Steuerdeliktes ausgegangen, als sie im Februar 2012 seine Wohnung durchsuchten und seine 1280 Bilder beschlagnahmten. „Hätten wir nichts getan, säßen wir alle nicht hier und der Beschuldigte nach wie vor auf seinem Kunstschatz“, sagte der Augsburger Staatsanwalt Reinhard Nemetz im vergangenen Jahr. Seitdem Gurlitt ein Anwaltsteam hat, das bei Gericht eine Beschwerde gegen die Beschlagnahmung eingereicht hat, scheint man bei der Staatsanwaltschaft aber noch einmal über die Verhältnismäßigkeit nachgedacht zu haben.

Gurlitts Anwalt Tido Park spricht von „einem sehr guten Tag für Herrn Gurlitt“ und sagt: „Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen Tages weiter gestärkt.“

Und Gurlitt selbst? „Er freut sich, ist dankbar und erleichtert, dass alles sich so auflöst“, sagt sein Anwalt. Wohin er künftig mit seinen Bildern soll, das ist allerdings unklar. Sicher ist nur: In seine inzwischen bundesweit bekannte Wohnung können sie nicht zurück.

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