Prinzessin Madeleine verlobt: Ein „Schwiegermutter-Traum“

Schwedens Prinzessin Madeleine hat sich zum zweiten Mal verlobt. Hochzeit ist im Sommer.

Stockholm. „Ein echter Schwiegermutter-Traum“, freut sich Königin Silvia (68) über den neuen Verlobten ihrer Tochter Madeleine (30). Mit dem US-Finanzmann Chris O’Neill (38) will die schwedische Prinzessin den Schritt in die Ehe wagen, nachdem der erste Anlauf wegen Untreue des damaligen Verlobten schmerzhaft schiefgegangen war.

Bei der Bekanntgabe der neuen Verlobung per Hof-Video präsentierte sich die Schwester von Kronprinzessin Victoria (35) mit sehr dunklen Haaren. Sie war auch sonst gegenüber früheren Jahren als blonde Schweden-Schönheit kaum wiederzuerkennen. „Wir sind so glücklich“, strahlte Madeleine, gefolgt von O’Neills Geständnis, dass er für den Heiratsantrag „allen Mut zusammennehmen musste“.

Die Prinzessin hatte den eigenen Mut zeitweise verloren, nachdem ihre frühere Verlobung mit dem Schweden Jonas Bergström zu unschönen Meldungen statt der erhofften Traumhochzeit geführt hatte. Der Anwalt wurde als Bräutigam im Ski-Urlaub untreu, seine Bettgefährtin plauderte gegenüber der Presse. Die betrogene Prinzessin löste die Verlobung im Frühjahr 2010.

Nach der Flucht aus dem schwedischen Rampenlicht in die Anonymität von New York fand die Prinzessin dort das neue Glück. Für sie „erst eine enge Freundschaft“, während O’Neill im Video bekannte: „Ich habe von Anfang an etwas ganz Besonderes für Madeleine empfunden.“ Nach Victorias Ehemann mit dem Namen Daniel Westling bekommt der Hof erneut Zuwachs aus bürgerlichem Haus.

Allerdings gehört der Auserwählte Madeleines zu betuchten Kreisen. Skilauf, Golf, Tennis sowie den Fußballclub FC Chelsea aus seinem Geburtsort London gibt der Hof als Freizeitinteressen von „Herrn Christopher O’Neill“ an.

Mit dem Jawort im schönen schwedischen Sommer wird aus dem Finanzmann aller Voraussicht nach kein Prinz Christopher. Man werde sich „zu gegebener Zeit“ dazu äußern, kündigte Hofmarschall Svante Lindqvist an. Da Madeleine mit ihrem Zukünftigen nach der Hochzeit weiter in New York leben will, spricht alles für die Beibehaltung des bürgerlichen Namens.

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