Richter spricht Michael-Jackson-Fans Schmerzensgeld zu

Paris (dpa) - Fünf Fans des 2009 gestorbenen Popstars Michael Jackson haben einen skurrilen Schmerzensgeld-Prozess vor einem französischen Gericht gewonnen.

Ein Richter aus Orléans erkannte Ansprüche der Kläger gegen Jacksons früheren Leibarzt Conrad Murray als gerechtfertigt an und sprach ihnen symbolisch je einen Euro zu, wie der Nachrichtensender BFM-TV am Mittwoch berichtete. Er sah es damit als erwiesen an, dass die fünf Fans aus der Schweiz, Belgien und Frankreich wegen des Todes ihres Idols psychischen Schaden erlitten.

Den Klägern ging es weniger um das Schmerzensgeld als um die gerichtliche Anerkennung ihres Opfer-Status. Nur mit diesem sei ein Besuch der Grabstätte Jacksons in Los Angeles möglich, erklärte die französische Klägerin Myriam Walter.

Der in Orléans in Abwesenheit verurteilte Mediziner Murray gilt nach entsprechenden Urteilen aus den USA als Verantwortlicher für den Tod Jacksons. Er soll dem Sänger 2009 das Narkosemittel Propofol verabreicht haben. Jackson war an einer Überdosis daran im Alter von 50 Jahren gestorben.

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