Prozess gegen Infantin Cristina fortgesetzt

Palma de Mallorca (dpa) - Im Finanzverfahren gegen die spanische Königsschwester Cristina ist der erste von insgesamt 17 Angeklagten vernommen worden. Der Prozess wurde am Dienstag in Palma de Mallorca unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen fortgesetzt.

Prozess gegen Infantin Cristina fortgesetzt
Foto: dpa

Die 50 Jahre alte Cristina wirkte ernst, aber gelassen. Die dunkel und mit Hosen gekleidete Infantin unterhielt sich während der Befragungen - wie TV-Kameras zeigten - unter anderem locker mit ihrem Nebenmann.

Cristina soll bei den bis zum 26. Februar angesetzten Vernehmungen der Angeklagten als Letzte aussagen. Der Schwester von König Felipe VI. (48) wird zur Last gelegt, ihrem Mann Iñaki Urdangarín Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet zu haben. Der Ex-Handballstar (48) ist einer der Hauptangeklagten. Als Chef der gemeinnützigen Stiftung Nóos soll er rund sechs Millionen Euro Steuergelder unterschlagen haben. Der Prozess war am 11. Januar formell eröffnet worden.

Cristina, Nummer sechs in der Thronfolge, ist in der Geschichte der spanischen Monarchie die erste nahe Verwandte eines Königs, die in einem Finanzverfahren angeklagt ist. Unter den Angeklagten ist auch der frühere Regierungschef der Balearen, Jaume Matas. Der erste vernommene Angeklagte, der frühere Olympiasegler und Ex-Balearen-Sportdirektor José Ballester, sagte aus, Matas habe seinerzeit angeordnet, jede Zahlung an Nóos ohne Hinterfragen vorzunehmen. „Es gab da überhaupt keine Diskussionen oder Misstrauen“, sagte er.

Die Infantin hatte bei Vernehmungen durch den Ermittlungsrichter versichert, von den Geschäften ihres Mannes nichts gewusst zu haben. Sie habe ihrem Ehemann vertraut und alle Papiere, die dieser ihr vorgelegt habe, bedenkenlos unterschrieben, so die in Genf für eine Bank arbeitende Infantin. Anwalt Miquel Roca sagte vorige Woche, Cristina werde in Palma vom Recht der Aussageverweigerung nicht Gebrauch machen und auf Mallorca Rede und Antwort stehen.

Für Urdangarín fordern die Ankläger knapp 20 Jahre Haft. Im Falle Cristinas hatten sich der zuständige Sonderstaatsanwalt und auch die Steuerbehörde - als der angeblich Geschädigte - zwar gegen eine Anklageerhebung ausgesprochen. Die Gewerkschaft Manos Limpias (Saubere Hände) forderte aber als Nebenkläger für Cristina acht Jahre Haft und eine Geldstrafe von zwei Millionen Euro. Ein Freiheitsentzug gilt zwar als möglich, aber eher als unwahrscheinlich.

Nach dem Prozessprogramm sollen die knapp 400 Zeugen, darunter der frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) und Ex-Wirtschaftsminister Rodrigo Rato, vor den drei Richterinnen zwischen dem 8. März und dem 17. Mai angehört werden. Das Ende des Verfahrens und der Beginn der Beratungen über die Urteilsfindungen wurden für den 30. Juni anberaumt.

Der Skandal hatte dem Ansehen der Monarchie schweren Schaden zugefügt. Sowohl das Königshaus als auch die konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy betonten unterdessen mehrfach, jede Entscheidung der Justiz müsse respektiert werden.

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