Keine Missbrauchs-Anklage gegen Cosby in zwei Fällen

Los Angeles (dpa) - US-Komiker Bill Cosby (78) muss in zwei der ihm vorgeworfenen Fälle nicht mehr mit einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs rechnen. In beiden Fällen werde die Staatsanwaltschaft davon absehen, teilte eine Sprecherin am Mittwoch in Los Angeles mit.

Im ersten Fall wurde dem Entertainer vorgeworfen, 1965 eine damals 17-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Frist zur Erhebung der Klage, die in Kalifornien bei zehn Jahren liegt, sei allerdings verjährt. Im zweiten Fall wurde Cosby vorgeworfen, 2008 eine damals 18-Jährige bei einer Party in der berühmten Playboy-Villa betäubt und sexuell genötigt zu haben. Es habe sich aber nicht nachweisen lassen, dass Cosby oder die Frau sich dort zur angeblichen Tatzeit aufhielten. Zudem sei auch hier die Frist zur Klage verstrichen.

Insgesamt werfen mehr als 50 Frauen Cosby sexuellen Missbrauch vor. Teils liegen die angeblichen Vorfälle mehr als 40 Jahre zurück. Fast alle der Frauen sagen, Cosby habe sie mit Drogen wehrlos gemacht und dann missbraucht. Wegen eines Falls, der sich im Jahr 2004 ereignet haben soll, wurde Cosby vor einer Woche erstmals wegen schwerer sexueller Nötigung angeklagt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort