"Der Wendler"-Urteil: "Schlagerstar hat meinen Namen beschmutzt"

Zwei Schlagersänger mit gleichem Nachnamen. Wendler gegen Wendler. Ein gänzlich unmusikalischer Sängerstreit beschäftigte Düsseldorfer Gerichte - prompt fühlen sich beide Sänger als Sieger.

Düsseldorf (dpa). Lange Lederfransen baumeln an seiner schwarzen Jacke. Frank Wendler (54), der es als „singender Gas-Mann“ zu Schlagzeilen brachte, verlässt nach dem Urteil im Sängerstreit „Wendler gegen Wendler“ mit einem Teilerfolg in der Tasche Saal A 224 des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Sein Namensvetter, Schlagerstar Michael Wendler (40, „Sie liebt den DJ“), ausgezeichnet mit Gold- und Platin-Platten, darf nicht länger nur als „Der Wendler“ auftreten. Das hat das Gericht am Dienstag entschieden. Im Gegenzug muss Frank Wendler seine Wortmarke „Der Wendler“ löschen.

Der Velberter, in der ersten Instanz noch unterlegen, triumphiert: Schlagerstar Michael Wendler habe seinen Namen lange genug „beschmutzt“: „Schönen Gruß an Michael Wendler! Ich habe ihm oft genug angeboten: Lass uns reden. Er hat mir sehr viel kaputtgemacht.“

Aber auch Michael Wendler wertete das Urteil als Erfolg: „Ich bin sehr erleichtert und voll zufrieden. Ich habe ja nie behauptet, der einzige Wendler zu sein“, sagte Wendler der Nachrichtenagentur dpa. Dass er nun Schadenersatz zahlen müsse, sehe er nicht: „Es gab keine Geschäfte nur als "Der Wendler".“

Beide Sänger warfen sich gegenseitig Bereicherungsabsichten vor. Beide Seiten hatten auch behauptet, die jeweils andere habe den Rechtsstreit angezettelt.

Das Urteil des Senats unter Vorsitz von Richter Prof. Wilhelm Berneke ist durchaus salomonisch: Keiner der beiden Sänger darf den Nachnamen „Wendler“ ohne Zusatz für sich allein beanspruchen. Beide seien „zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet“.

Der Sänger und Gas-Händler Frank Wendler hatte sich „Der Wendler“ 2008 als Marke gesichert. Beim Namen Wendler handele es sich um seinen richtigen Nachnamen, unter dem er schon weit länger als Sänger auftrete als Michael Wendler, hatte er argumentiert. Der sei als Skowronek geboren worden, heiße nun Norberg und habe sich den „Wendler“ erst als Künstlernamen zugelegt.

Der Fall sei „nicht ganz einfach“ (Az.: I-20 U 67/12), hatte Richter Berneke eingeräumt. Es gehe um „um die Vermeidung einer Zuordnungsverwirrung“ - der juristische Laie würde wohl „Verwechslung“ sagen. Es gebe nun einmal zwei Sänger mit Nachnamen Wendler und beide hätten den Anspruch, vom anderen nicht „plattgedrückt“ zu werden.

Das soll nun das Urteil gewährleisten: „Beide haben das gleiche Recht an diesem Nachnamen. Eine Verwechslung muss aber ausgeschlossen sein.“ Michael Wendler (40) will es darauf nun beruhen lassen. Er werde keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Zwist zweier Sangeskünstler die Düsseldorfer Justiz beschäftigt. Vor mehr als 25 Jahren hatten dort Richter zu befinden, wer der „wahre“ Heino ist. Heinz Georg Kramm unter seinem Künstlernamen Heino, oder Heino-Parodist Norbert Hähnel, damals als „wahrer“ Heino unterwegs mit den Toten Hosen. Seinerzeit siegte der Heino, dem die Volksmusikwelt zu Füßen lag. Norbert Hähnel musste sogar ins Gefängnis, weil er trotz des Urteils weitermachte und fällige Geldbußen nicht zahlen konnte.

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