Zum Tag des Fahrrads: 5 Tipps für sicheres Radeln

Bonn (dpa/tmn) - Das Fahrrad muss in Schuss sein, ehe man losradelt. Die Grundregeln dafür sind klar: Auf die Reifen gehört genügend Luft, die Bremsen müssen anziehen, die Kette will geölt sein. Das ist aber noch nicht alles, um sicher unterwegs zu sein.

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Ein Überblick zum Europäischen Tag des Fahrrads.

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Ausreichend Licht und Reflektoren: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht konkrete Vorgaben zur korrekten Fahrrad-Beleuchtung. Das Rad muss demnach mit zwei roten Reflektoren sowie elektrischem Rücklicht hinten und weißem Scheinwerfer sowie Reflektor vorn ausgestattet sein. Dabei ist egal, ob es abnehmbare Lichter oder fest montierte Leuchten sind, die über einen Dynamo betrieben werden. Pedal- und Speichen-Reflektoren sind ebenfalls Pflicht. Das müssen aber nicht die klassischen, orangenen Katzenaugen sein. Rundherum laufende Clips an den Speichen-Enden sind ebenso zulässig wie reflektierende Streifen an den Seitenwänden der Reifen, erklärt Welf Stankowitz vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). „Allerdings sind reflektierende Reifen nicht so gut sichtbar wie Speichenclips.“

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Prüfsiegel beachten: Alle Leuchten am Rad brauchen ein entsprechendes Prüfsiegel des Kraftfahrt-Bundesamtes, betont Stankowitz. „Das erkennt man an einem Wellenzeichen, dem Buchstaben "K" und einer Prüfnummer.“ Radlern, die ohne korrekte Beleuchtung angehalten werden, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Blinkleuchten sind übrigens am Rad selbst nicht zulässig, am Körper des Radlers dagegen schon. Trotzdem rät Stankowitz von ihnen ab, weil sie andere Verkehrsteilnehmer zu stark irritieren könnten.

Helltönige Klingeln nutzen: Die Klingel ist ein Muss. Sie sollte helltönig sein, damit andere Fahrradfahrer und Fußgänger das Geräusch auch wahrnehmen. Autos macht man damit sicher nicht auf sich aufmerksam. Für diesen Fall würden nur härtere Kaliber helfen. Aber: „Tröten sind nicht erlaubt“, mahnt Stankowitz.

Genug Power in den elektrischen Leuchten: Die Radbeleuchtung sorgt nicht nur für Sichtbarkeit - sie soll Radlern auch den Weg ausleuchten. Dafür reichen die mindestens vorgeschriebenen 10 Lux Beleuchtungsstärke der StVZO oft nicht aus, sagt Stankowitz. „Mit solchen Funzelscheinwerfern übersieht man etwa im Herbst rasch einmal herumliegende Äste und kann stürzen.“ Besser seien kräftigere Leuchten mit einer Leistung ab 30 Lux.

Fahrverhalten anpassen: Viele Unfälle passieren laut dem DVR-Experten, weil Radler auf dem Geh- oder Radweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind. Generell sollten Radler Grundregeln des Straßenverkehrs beherzigen: „Rechts vor links beachten und das Abbiegen deutlich anzeigen“, gibt Stankowitz zwei Beispiele. Außerdem rechnen Radler besser immer auch mit Fehlern anderer: Gerade beim Rechts-Abbiegen nehmen Auto- und Lkw-Fahrer den parallel auf dem Fahrradweg fahrenden Radlern oft die Vorfahrt. „Hier gilt: Lieber einmal zurückstecken. Radler haben keine Knautschzone.“

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