Verwinkelte Parkhäuser - Was tun wenn es kracht?

München (dpa/tmn) - Enge Auffahrten, schmale Parkbuchten und dunkle Treppenhäuser - mit Deutschlands Parkhäusern steht es nicht zum Besten, hat der ADAC festgestellt. Wenn es dort mal kracht, reicht ein Zettel hinter dem Scheibenwischer auf keinen Fall aus.

Zu eng, zu verwinkelt, zu teuer - viele deutsche Parkhäuser machen Autofahrern das Parken schwer. Nur wenige Großgaragen seien sicher und benutzerfreundlich, ergab der jüngste ADAC-Parkhaustest in zehn deutschen Städten. Von 40 getesteten Parkhäusern erhielten in der Gesamtwertung 10 die Note „mangelhaft“ oder „sehr mangelhaft“, wie der Autoclub am Montag (12. November) in München mitteilte. Kein einziges untersuchtes Parkhaus schnitt „Sehr gut“ ab.

Besonders schlecht erschienen im Test die untersuchten Parkhäuser in Mannheim: Keine der vier Garagen sei über ein „Ausreichend“ hinausgekommen, in einem Fall habe es sogar nur für ein „Mangelhaft“ gereicht. Der Betreiber des Testverlierers wies die Kritik des ADAC als unfair zurück: Ein 30 Jahre altes Parkhaus könne man nicht mit Maßstäben messen, die man bei Neubauten anlegen würde. Überdurchschnittlich gut schnitten die Parkhäuser in Potsdam ab; drei von vier erhielten die Gesamtnote Gut. Zur guten Bewertung hätten dort vor allem die Sicherheitsmaßnahmen beigetragen.

In vielen Häusern mache den Autofahrern vor allem die unzureichende Breite der Parkbuchten zu schaffen. Diese würden nicht mehr den immer breiter werdenden Autos gerecht. Häufig seien die Tester des Autoclubs auch auf schlechte Beleuchtung, enge Einfahrten sowie abgenutzte Markierungen gestoßen. Oft fehlten auch sichere Fußwege, Sonderparkplätze für Eltern mit Kindern sowie eine ausreichende Anzahl an Behindertenparkplätzen. Abgewertet würden auch Parkhäuser mit einer Einfahrtshöhe von weniger als 1,90 Meter.

Wenn es beim Parken im Parkhaus mal kracht, müssen Unfallverursacher die Polizei verständigen oder auf den Geschädigten warten. „Es gelten die gleichen Regeln wie im Straßenverkehr auch“, sagt Katherina Bauer vom ADAC. Damit reiche es streng genommen nicht aus, wenn der Unfallverursacher einen Zettel mit seinen Kontaktdaten am anderen Fahrzeug hinterlasse. „Nach dem Strafgesetzbuch kann das dem Unfallverursacher als Unfallflucht ausgelegt werden“, sagt Bauer. Allerdings sei es gängige Praxis, dass sich die Unfallgegner auf diese Weise verständigten. „Die meisten solcher Bagatellschäden werden ohne die Polizei abgewickelt.“

Doch es kann auch anders laufen: Wird der Unfallverursacher angezeigt, kann dies eklatante Folgen haben. „Die Höhe der Strafe resultiert aus der Höhe des Schadens“, erklärt Bauer. Bei bis zu 600 Euro Schaden werde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße meist eingestellt. Liegt die Schadenshöhe zwischen 600 und 1200 Euro, drohen laut Bauer sieben Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, eine Geldbuße in Höhe eines Monatsgehalts und maximal drei Monate Fahrverbot. Liegt der Schaden noch höher, kann der Führerschein neben einer noch höheren Geldstrafe sogar sechs Monate oder länger einbehalten werden.

„Es spricht natürlich nichts gegen einen freundlichen Zettel hinter dem Scheibenwischer“, sagt Bauer. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sei ein Anruf bei der Polizei allerdings obligatorisch. „Diese nimmt den Schaden, die Personalien und die Kennzeichen meist unproblematisch per Telefon auf und benachrichtigt dann den Geschädigten.“

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