Flensburg Verkehrsregister erlaubt Online-Abfrage: Das Flensburger Punktespiel

Auch ohne die neue Online-Abfrage fragen schon Hunderttausende nach ihrem Konto beim Kraftfahrtbundesamt. So sind die Regeln.

Flensburg: Verkehrsregister erlaubt Online-Abfrage: Das Flensburger Punktespiel
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Flensburg. Autofahrer, die sich nicht sicher sind, ob sie Punkte im Flensburger „Fahreignungsregister“ haben, müssen sich erst einmal keine zu großen Sorgen machen. Denn hätten sie vier oder fünf Punkte, so wäre ihnen das längst vom örtlichen Straßenverkehrsamt mitgeteilt worden. Dieses bekommt nämlich ab diesem Punktestand eine Mitteilung vom Kraftfahrtbundesamt.

Woraufhin die lokale Behörde ein „Ermahnungsschreiben“ verschickt — mit dem Hinweis, dass der Punktesammler freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen könne. Wodurch er sein Konto um einen Punkt reduzieren kann. Dieses ungebetene Schreiben kostet rund 20 Euro Gebühr.

Wer sechs oder sieben Punkte hat, bekommt wieder Post, diesmal in ruppigerer Form: eine „Verwarnung“. Hier führt dann die angeratene Teilnahme am Fahreignungsseminar nicht mehr zur Punktereduzierung. Dagegen wird darauf hingewiesen, dass beim achten Punkt die Fahrerlaubnis weg ist.

Relevant ist die seit Donnerstag auch online mögliche, selbst initiierte Punkteabfrage in Flensburg also nur in den Fällen, in denen der Betroffene zwischen null und drei Punkten hat. Online hat man die Info zwar schneller als mit der bisher schon möglichen postalischen Anfrage. Doch erfordert dies schon Technik-Affinität und ein Kartenlesegerät, mit dessen Hilfe der Personalausweis eingelesen wird.

Diese Technik ist nicht allzu verbreitet. Seit 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion. 45 Millionen Menschen haben ihn laut Bundesinnenministerium. Doch nur ein Drittel davon hat die Online-Funktion aktiviert, um sich so im Internet ausweisen zu können. Sogar nur vier Prozent hätten auch das für den Einsatz benötigte Kartenlesegerät, heißt es in einer Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS.

Auch ohne die neue Online-Abfrage ist das Informationsinteresse der Autofahrer an ihrem Punktestand rege. Laut Kraftfahrtbundesamt wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 311 704 Auskünfte an Privatpersonen erteilt.

Schließlich ist auch die „Kundschaft“ in der Datenbank der Behörde durchaus ansehnlich. Anfang 2015 waren etwa 8,6 Millionen Menschen in der Verkehrssünderdatei erfasst. Und wie kommt man runter von den Punkten? Zum einen ist da der bereits erwähnte Abbau von einem Punkt, wenn der Betroffene nicht mehr als fünf Punkte hat und freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt.

Das geht aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Im übrigen gibt es den Punkteabbau durch verstreichende Zeit. Die im Fahreignungsregister gespeicherten Entscheidungen werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt, wobei es eine Verlängerung durch spätere Eintragungen nicht mehr gibt. Für Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten gilt eine Frist von zweieinhalb Jahren. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und bei Straftaten sind es fünf Jahre. Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre.

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