Versicherungsschutz trotz Sommerreifen im Winter

Hamburg (dpa/tmn) - Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, verliert nicht zwangsläufig seinen Versicherungsschutz. Das entschied das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen: 331 S 137/09).

Nach Meinung des Gerichts liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich der Unfall auch mit Winter- oder Ganzjahresreifen ereignet hätte. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Autofahrers gegen seine Versicherung statt. Der Kläger war auf einer abschüssigen Straße mit seinem Wagen gegen eine Mauer gerutscht. Die Versicherung verweigerte die volle Schadensregulierung unter Hinweis darauf, dass der Kläger mit Sommerreifen unterwegs gewesen sei.

Das Landgericht sah die Sache anders. Zwar sei der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit in diesen Fällen grundsätzlich gerechtfertigt. Allerdings müsse auch beachtet werden, ob überall oder nur auf einzelnen Straßen winterliche Verhältnisse bestanden hätten - und ob Winterreifen tatsächlich wirkungsvoller gewesen wären.

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