Unfall auf glatter Straße bei Nacht - Kein Schadenersatz

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Autofahrer müssen damit rechnen, dass Landstraßen im Winter nachts nicht geräumt sind. Denn vor Beginn des Berufsverkehrs am Morgen besteht dort grundsätzlich keine Streupflicht.

Anspruch auf Schadenersatz nach einem nächtlichen Unfall haben Autofahrer nicht, berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Nach Auffassung des Gerichts gilt eine Ausnahme allenfalls, wenn nachts etwa eine Großveranstaltung endet und daher in dem Streckenabschnitt mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist (Az.:1 U 222/11).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Autofahrers ab. Der Kläger geriet nachts gegen 3.55 Uhr auf einer abschüssigen Landstraße mit seinem Pkw auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Der Kläger meinte, die Straße hätte gestreut sein müssen. Das OLG sah die Sache anders. Nachts bestehe keine regelmäßige Streupflicht. Jeder Autofahrer müsse daher mit Straßenglätte rechnen und sein Fahrverhalten entsprechend einrichten. Die zuständigen Stellen verletzten daher in diesen Fällen ihre Verkehrssicherungspflicht nicht, heißt es in dem Urteil.

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