Klingelndes Handy beim Fahren weiterreichen ist erlaubt

Köln (dpa/tmn) - Autofahrer dürfen ihr klingelndes Handy an den Beifahrer weiterreichen, damit dieser den Anruf annehmen kann. Sie verstoßen damit nicht gegen das Handyverbot am Steuer.

Klingelndes Handy beim Fahren weiterreichen ist erlaubt
Foto: dpa

Das Handy klingelt und ein Beifahrer ist im Wagen. Wer in diesem Fall sein Handy als Fahrer weiterreicht, verstößt nicht gegen das in Deutschland geltende Handyverbot am Steuer. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Juristen berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: III - 1RBs 284/14).

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin das läutende Mobiltelefon aus ihrer Handtasche genommen und ihrem Sohn gegeben, ohne dabei aufs Display zu schauen. Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sie sich in zweiter Instanz erfolgreich: Das Oberlandesgericht sah im bloßen Weiterreichen des Handys keine verbotene Vorbereitung eines Kommunikationsvorgangs. Die Richter am Kölner Amtsgericht hatten zuvor anders entschieden.

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