Geblitzte Autofahrer haben 14 Tage Zeit für Widerspruch

München (dpa/tmn) - Der Polizist winkt am Straßenrand mit der Kelle - damit beginnt für viele Autofahrer der Stress: Tempokontrolle! Fragen rauschen durch den Kopf: Bei welchem Tempo hat die Radarfalle zugeschnappt?

Und was soll man dazu sagen?

Beim bundesweiten „Blitz-Marathon“ (18. September) werden wohl wieder zigtausend Fahrer in die Falle gehen. Im vergangenen Jahr hatte die Polizei 83 000 Temposünder erwischt, obwohl die 24-Stunden-Aktion an 8600 Messpunkten in Deutschland groß angekündigt war. Viele Autofahrer, die herausgewunken werden, sind verunsichert: Was sollen sie bei der Kontrolle sagen? „Am besten erst einmal gar nichts“, rät ADAC-Jurist Jost Kärger. „Bleiben Sie freundlich und hören Sie sich in Ruhe an, was Ihnen vorgeworfen wird. Aber äußern Sie sich vor Ort im Zweifel nicht zum Verstoß oder zu möglichen Gründen dafür.“

Bei einer Polizeikontrolle müsse sich niemand selbst belasten. „Es ist das gute Recht eines jeden, zur Sache und zu Anschuldigungen zu schweigen“, erklärte Kärger. „Nur Angaben zur Person sind Pflicht.“ Wer Widerspruch einlegen will, weil er den Tatvorwurf ernsthaft anzweifelt, könne das binnen 14 Tagen tun, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert ist. „Ohne Anwalt haben Betroffene da aber kaum Erfolgsaussichten“, gibt der Verkehrsrechtsexperte zu bedenken.

Geht es um eher kleinere Tempoverstöße, bei denen weder Punkte noch ein Fahrverbot drohen, und ist der Beschuldigte einsichtig, empfiehlt Kärger: „Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nach Möglichkeit gleich vor Ort und ziehen Sie eine Lehre daraus.“ Wer die Rechnung bei einer Kontrolle mit Sofortkasse nicht direkt begleiche, müsse später womöglich tiefer in die Tasche greifen. „Statt der Verwarnung kommt per Post meist ein Bußgeldbescheid, und dann werden zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro fällig.“

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