Blinkende Busse vor Haltestelle nicht überholen

Köln (dpa/tmn) - Schul- und Linienbusse dürfen nicht überholt werden, solange sie mit Warnblinklicht eine Haltestelle ansteuern. Das sei vielen Verkehrsteilnehmern nicht klar, stellt der TÜV Rheinland in Köln fest.

Vorsicht bei blinkenden Bussen. Diese dürfen kurz vor der Haltestelle nicht überholt werden. Das Überholverbot gelte auch dann, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden seien, teilt der TÜV Rheinland mit. Sobald der Bus mit Warnblinker in der Haltestelle steht, dürfe mit Schritttempo und ausreichend Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden. Daran muss sich auch der Gegenverkehr halten - es sei denn, die Fahrspuren sind baulich voneinander getrennt.

Die Regeln für das Überholen von Bussen an Haltestellen gelten übrigens auch für Radfahrer und nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer. Bei einem Verstoß drohen mindestens 40 Euro Bußgeld.

An Bushaltestellen ereignen sich laut dem TÜV Rheinland häufig Schulwegunfälle. Deshalb sollten Autofahrer dort grundsätzlich besonders vorsichtig sein. In der dunklen Jahreszeit sei der Schulweg für Kinder mit besonderen Gefahren verbunden. Reflektoren an Kleidung und Schulranzen können die Kleinen vor Unfällen schützen, weil sie damit im Verkehr schneller auffallen. Außerdem sollten Jacke und Hose möglichst hell sein.

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