Beim Zurücksetzen gilt erhöhte Sorgfaltspflicht

Müllheim (dpa/tmn) - Beschädigt ein Lkw-Fahrer beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz ein Auto, trägt er meist die alleinige Schuld.

Beim Zurücksetzen gilt erhöhte Sorgfaltspflicht
Foto: dpa

Es gelten nämlich erhöhte Sorgfaltspflichten beim Zurücksetzen, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. Sie verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Müllheim (Az.: 8 C 178/13).

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin ihren Wagen auf einem Autobahnparkplatz hinter einem Lkw abgestellt. Als dieser zurücksetzte, stieß er gegen das Auto und schob es rund einen Meter zurück. Die Richter entschieden, dass der Lkw-Fahrer den Schaden von gut 2000 Euro komplett ersetzen muss. Es sei davon auszugehen, dass er gegen die Pflicht zur erhöhten Sorgfalt verstoßen habe.

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