Recht im Verkehr Aktivierte Blitzer-App gilt als Radarwarner

Rostock (dpa/tmn) - Eine aktivierte App auf dem Smartphone, die vor Blitzanlagen warnt, kann für Autofahrer teuer werden. Denn es droht ein Bußgeld von 75 Euro, wenn sie erwischt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock hervor, auf die der ADAC hinweist (Az.: 21 Ss OWi 38/17).

Recht im Verkehr: Aktivierte Blitzer-App gilt als Radarwarner
Foto: dpa

Während einer Verkehrskontrolle entdeckte der Polizist bei einem Autofahrer ein Smartphone mit so einer aktivierten Blitzer-App in der Halterung. Eine Bußgeldforderung von 75 Euro folgte. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein. Seine Argumentation: Das Smartphone sei kein Gerät gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 23, Absatz 1b), das dafür bestimmt sei, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Das sah das Gericht anders und wies die Klage ab. Denn im entsprechenden Paragrafen seien Radarwarn- oder Laserstörgeräte nur beispielhaft gemeint. Es reiche aus, wenn durch den Download einer solchen Software oder durch vorinstallierte Programme sowie deren Aktivierung das Gerät auch dazu bestimmt ist, vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Der Autofahrer musste zahlen.

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