Unfallopfer sollten Anwalt ihres Vertrauens wählen

Goslar (dpa/tmn) - Autofahrer mit Rechtsschutzversicherung sollten sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nur an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden. Dazu rät der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Es sei nicht ratsam, sich von einem Versicherer dazu drängen zu lassen, einen vom Unternehmen benannten Anwalt aufzusuchen. Eine optimale Beratung des Versicherten sei dann nicht unbedingt gewährleistet, sagte DAV-Vizepräsident Oskar Riedmeyer beim Verkehrsgerichtstag in Goslar (23. bis 25. Januar).

Riedmeyer erklärte, dass sogenannte Vertragsanwälte an Versicherungen gebunden seien. Es sei daher nicht immer klar, ob sie allein im Interesse der Mandanten handeln.

Der Anwaltverein rät auch davon ab, sich auf eine von den Versicherungen häufig vorgeschlagene Mediation einzulassen. Dadurch stünden Versicherte am Ende oftmals finanziell schlechter da, als wenn sie sich durch einen unabhängigen Anwalt vertreten lassen hätten, sagte DAV-Verkehrsjurist Frank Häcker.

Versicherungen versuchen nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins Kosten zu senken. Ein Mittel: Sie bieten Kunden günstigere Tarife an, wenn diese sich verpflichten, im Schadensfall nur bestimmte Anwälte zu konsultieren, die ihrerseits zu besonders günstigen Konditionen tätig werden. Die freie Wahl des Anwalts sei ein wesentlicher und unverzichtbarer Grundsatz innerhalb der deutschen Rechtsordnung, betonte Riedmeyer.

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Juni 2012 entschieden, dass es unzulässig ist, die Wahl eines von der Versicherung empfohlenen Anwalts mit einem finanziellen Vorteil zu verknüpfen. Die Versicherung hatte einem Kunden angeboten, auf die Rückstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse zu verzichten. Mit dem Fall wird sich demnächst der Bundesgerichtshof befassen.

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