Rückruf von 630 000 Pkw: Was Autobesitzer wissen müssen

Berlin (dpa/tmn) - Mitten im VW-Abgasskandal stehen weitere Rückrufe mehrerer Hersteller im Zusammenhang mit Abgaswerten an. Wie sollten sich betroffene Autofahrer verhalten?

Rückruf von 630 000 Pkw: Was Autobesitzer wissen müssen
Foto: dpa

Muss ich den Händler kontaktieren?

„Kein Halter muss von sich aus aktiv werden“, erklärt Stephan Immen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Denn Rückrufe, die über das KBA gehen, laufen immer in der gleichen Weise ab. „Die Hersteller liefern die betroffenen Fahrzeugidentifizierungsnummern. Daraufhin werden die Halteranschriften über das zentrale Fahrzeugregister ermittelt“, sagt Immen. Mit diesen Adressen setzt der Hersteller die betroffenen Kunden in Kenntnis, die dann einen Werkstatttermin vereinbaren.

Muss ich unbedingt in die Werkstatt?

Die Ausbesserungen sollen die Autos je nach Art des Rückrufs in einen ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand versetzen. Im Fall des aktuellen VW-Rückrufs ist er laut KBA verbindlich. Wer sich weigert, sein Auto in die Werkstatt zu bringen, kann im Zweifel das Erlöschen der Betriebserlaubnis riskieren.

Welche Rechte hat der Verbraucher?

„Bin ich angeschrieben, sollte ich dem Rückruf folgen, um dem Hersteller die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben“, rät Jens Dötsch, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Was mache ich, wenn das Auto danach mehr verbraucht?

Wer danach neue Mängel wie weniger Leistung oder einen erhöhten Verbrauch feststellt, sollte sich das durch einen Sachverständigen bestätigen lassen. „Ich habe nur dann einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn ein so genannter wesentlicher Mangel vorliegt“, sagt Dötsch. Der liege etwa beim Spritverbrauch bei einer nachträglichen Erhöhung ab zehn Prozent, sagt der Anwalt.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen während der Arbeiten in der Werkstatt?

Ob ein Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall im Zuge des Werkstattaufenthalts besteht, muss im Einzelfall entschieden werden. „Wer beispielsweise auch nur für ganz kurze Zeit nachweislich auf ein Auto angewiesen ist, hat vor Gericht gute Karten, einen Anspruch auf einen Mietwagen zugesprochen zu bekommen“, sagt Dötsch. Diese Themen sollte man aber vorher aktiv beim Händler oder Hersteller ansprechen und sich auf jeden Fall vorbehalten, diese Kosten später geltend zu machen, so Dötsch. „Ein Nutzungsausfall besteht aber sicher nicht, wenn man nur ein oder zwei Stunden in der Werkstatt zubringen muss.“

Wann verjährt der Anspruch?

Auch wenn einige Hersteller angekündigt haben, jetzt von sich aus die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren zu verlängern, sollten Besitzer, bei denen sich die Frist dem Ende zuneigt, mit Hilfe eines Anwalts auf die Händler zugehen und um Verzicht auf die sogenannte Einredung der Verjährung bitten, rät Dötsch. „Dann ist man auch auf der sicheren Seite, sollten sich die Nachbesserungen verzögern.“

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