Notruf erst nach Sicherung der Unfallstelle absetzen

Bonn (dpa/tmn) - Nach einem Verkehrsunfall sollte der Notruf erst abgesetzt werden, wenn die Unfallstelle gesichert ist.

„Auf Landstraßen sollte dafür rund 100 Meter vor der Unfallstelle ein Warndreieck aufgestellt werden, auf Autobahnen mit 150 bis 200 Metern Abstand. Nach Möglichkeit sollten die Helfer eine Warnweste tragen“, erklärt Sven Rademacher, Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). In Europa gilt die einheitliche Notrufnummer 112.

Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, braucht keine Angst zu haben, etwas falsch zu machen und dadurch rechtliche Probleme zu bekommen, betont Rademacher. Fehler bei lebensrettenden Sofortmaßnahmen seien nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Der DVR-Sprecher empfiehlt aber, die Ersthelferkenntnisse regelmäßig aufzufrischen: „Spätestens dann, wenn man feststellt, Grundkenntnisse vergessen zu haben.“

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