Nach Wildunfällen angefahrenes Tier nicht anfassen

Berlin (dpa/tmn) - Nach Wildunfällen sollten angefahrene Tiere nicht angefasst oder gar mitgenommen werden. Wer Reh oder Wildschwein in den Kofferraum lädt und wegfährt, begeht Wilderei. Darauf weist die Aktion Tier in Berlin hin.

Zudem könne das Tier Autofahrern schwere Verletzungen zufügen - etwa wenn sich ein Keiler mit letzter Kraft verteidigt. Der Kontakt zum Tier sollte darüber hinaus auch wegen Infektionsgefahr vermieden werden. Das rät der Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main. Nach Wildunfällen richtig verhalte sich, wer die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichert und die Warnblinkanlage am Auto anschaltet. Danach sollte die Polizei gerufen werden, die den zuständigen Jäger oder Förster benachrichtigt.

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, empfiehlt der AvD weiter, sich eine sogenannte Wildunfallbescheinigung von den Beamten ausstellen zu lassen. So könnten Probleme bei der Abwicklung des Schadens vermieden werden. Wildunfälle sind in der Regel von der Teilkasko abgedeckt.

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