Kräutermischung geraucht: Fahrradfahrverbot angemessen

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Kräutermischungen wie „After Dark“ rauchen und Fahrradfahren - das passt nicht zusammen. So sieht es zumindest das

Kräutermischung geraucht: Fahrradfahrverbot angemessen
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cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA160100231">Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Wer sich in diesem Fall weigert, seine Fahrtüchtigkeit durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten bestätigen zu lassen, dem darf das Fahrradfahren verboten werden, entschied das Gericht in einem veröffentlichten Urteil (Az.: 3 L 1112/15.NW).

In dem Fall hatte die Stadt Ludwigshafen einem Mann selbst das Fahrradfahren untersagt, weil er es abgelehnt hatte, ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen. Der Betreffende war im April 2014 nach dem Konsum der Kräutermischung „After Dark“ nackt über eine Straße gelaufen und dann mit seinem E-Bike weggefahren. Nachdem er das geforderte Gutachten nicht geliefert hatte, sprach die Stadt im November 2015 das genannte Verbot aus.

Dagegen legte der Mann Widerspruch ein und argumentierte, die Stadt habe ihn nach dem Vorfall schließlich eineinhalb Jahre lang Auto fahren lassen, in denen er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Das Gericht hielt dem entgegen, er habe in der verstrichenen Zeit nicht nachgewiesen, seine Fahreignung wiedererlangt zu haben. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

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