In Werkstattbindung nicht blind einwilligen

Schleswig (dpa/tmn) - Vollkasko- und Teilkasko-Tarife mit Werkstattbindung sind in der Regel günstiger. Die Kehrseite der Medaille ist, dass jeder Schaden in einer der Vertrags- oder Partnerwerkstätten der Versicherung behoben werden muss.

Wenn Autoversicherer mit Beitragsnachlässen durch eine Werkstattbindung locken, sollten Kunden die Bedingungen genau prüfen. Das empfiehlt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig. Schreibe die Kfz-Versicherung zur Reparatur von Schäden eine bestimmte Werkstatt vor, könne das zum Beispiel die Zusatzgarantie für ein Fahrzeug gefährden, für die der Garantiegeber seinerseits Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer Vertragswerkstatt zur Bedingung macht.

Bei geleasten und finanzierten Pkw kann eine Werkstattbindung von Versicherern die fristlose Vertragskündigung zur Folge haben, wenn der Leasinggeber eigene Vorschriften für die Werkstattwahl macht, warnt die Rechtsanwaltskammer. Außerdem müsse der Versicherte bei einer Panne im Urlaub mit einer höheren Selbstbeteiligung rechnen, weil der vorgeschriebene Reparaturbetrieb nicht erreichbar ist. Der Vorteil der Werkstattbindung: rund 20 Prozent Beitragsnachlass für Vollkaskoversicherte.

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