Flensburger-Kartei: Wo drei Punkte keinen Sieg bedeuten

Noch bis 2013 gilt das alte System. Bei 18 Punkten ist der Führerschein weg.

Düsseldorf. Je mehr Punkte, desto besser. Das gilt in der Bundesliga, beim Eurovision-Songcontest und bei Gesellschaftsspielen. Nur in Flensburg ist alles anders. Wer bei 18 Punkten angekommen ist, hat nicht gewonnen, sondern verloren. Und zwar den Führerschein. Künftig könnten sich die Regeln der Verkehrssünderdatei zwar ändern, doch mindestens bis 2013 gilt das alte System noch.

Es gibt einen Katalog, der festlegt, bei welchen Verstößen im Straßenverkehr welches Bußgeld fällig wird und wieviele Punkte es in Flensburg gibt. Wer etwa bei Rot über die Ampel fährt und dabei jemanden gefährdet, sammelt vier Punkte. Nach zwei Jahren werden die Punkte gelöscht, es sei denn, der Autofahrer sammelt in dieser Zeit erneut, dann wird addiert und der Fahrer muss sich wieder zwei Jahre lang beweisen. Bei 18 Punkten ist Schluss.

Das „schaffen“ allerdings die Wenigsten, weil Punkte für Ordnungswidrigkeiten — zu schnell, zu dicht aufgefahren — nach fünf Jahren gelöscht werden. Außerdem kann die Fahrerlaubnis bereits vorher von einem Richter entzogen werden. Der kommt bei Straftaten ins Spiel — Alkohol am Steuer, Fahrerflucht.

Der Entzug des Führerscheins ist nicht zu verwechseln mit dem vorläufigen Fahrverbot (ein bis drei Monate). Dieses wird unabhängig von den Punkten verhängt, etwa wenn in Ortschaften 31 km/h und außerhalb 41 km/h zu schnell gefahren wurde. Auch wer in einem Jahr zwei Mal zwischen 25 km/h und 30 km/h über dem Erlaubten lag, ist fällig.

Wer seine Punkte abbauen möchte, kann dies bei einer Fahrschule tun: mit dem Besuch eines Aufbauseminars. Dieses kostet in der Regel um die 250 Euro. Wer bis zu acht Punkte hat, bekommt dafür vier getilgt, bei neun bis 13 streicht Flensburg nur zwei. Im Bereich 14 bis 17 Punkten ist das Seminar verpflichtend und bringt keinen Bonus. So viele Punkte haben allerdings nur 0,7 Prozent der Deutschen. Eine weiße Weste hat nur jeder fünfte Autofahrer.

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