Fahrrad keine Alternative für betrunkene Autofahrer

Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn ein Auto mehr PS hat: Gefährliche Unfälle sind mit allen Transportmitteln möglich, wenn der Fahrer betrunken ist. Was auch zum Karneval heißt: Ein beschwipster Jeck gehört nicht aufs Rad.

Das Fahrrad darf für betrunkene Autofahrer keine Alternative sein. Wer zum Beispiel im Karneval auf Alkohol nicht verzichten will, für den kommen für den Heimweg nur öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi infrage, sagt Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Alkohol sei eine der Hauptursachen für von Radlern verursachte Unfälle. Betrunkene Radfahrer würden nicht nur für sich selbst, sondern zum Beispiel auch für Fußgänger zur Gefahr. „Wer fährt, trinkt nicht, wer trinkt, fährt nicht - das gilt auch für das Fahrrad“, betont der UDV-Leiter.

Wie bei Autofahrern geht die Rechtsprechung auch bei Radlern schon ab 0,3 Promille von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ mit möglicher strafrechtlicher Relevanz aus. Bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall drohen Radlern sieben Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und eine Geldstrafe. Wiederholungstäter müssten sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

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