EU-Parlament: Schnelle Pedelecs sind keine Fahrräder

Bremen (dpa/tmn) - Besonders starke und schnelle Elektrofahrräder gelten weiterhin als Kleinkrafträder. Auf einen entsprechenden Beschluss des Europäischen Parlaments weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin.

Fahrer benötigen für Pedelecs wie bisher ein Versicherungskennzeichen und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Führerschein- und versicherungsfrei bleiben Pedelecs, deren Elektromotor höchstens 250 Watt leistet und den Fahrer bis maximal 25 km/h beim Treten unterstützt - sie gelten als Fahrräder.

Diskutiert wurde darüber, stärkere Pedelecs ebenfalls als Fahrräder einzustufen statt als Kraftfahrzeuge. Diese schnellen Pedelecs erreichen bis zu 45 km/h, ohne dass sich der Fahrer beim Treten großartig anstrengen muss. Der ADFC begrüßt die Beibehaltung der Leistungsgrenze unter anderem deshalb, weil die Hersteller für Kleinkrafträder eine Typgenehmigung brauchen. Und die stelle sicher, dass zum Beispiel Fahrwerk und Bremsen schneller Pedelecs für hohes Tempo ausgelegt sind. Der Beschluss des EU-Parlaments muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden.

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