Einspruch gegen Bußgeld verschafft wertvolle Zeit

Düsseldorf (dpa/tmn) - Plötzlich blitzt es, und im selben Moment weiß man: Radarkontrolle, das gibt einen Bußgeldbescheid. Doch dieser muss nicht immer stimmen, Messfehler können das Ergebnis verfälschen.

Wer unsicher ist, sollte Einspruch einlegen.

Schätzungsweise 15 Prozent der Bußgeldbescheide für zu schnelles Autofahren sind nicht rechtens. Davon geht der Verkehrsrechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf aus. Messfehler seien oft die Ursache. Deshalb sollten sich Autofahrer im Zweifel nicht scheuen, Einspruch einzulegen. Selbst wenn sie damit nicht durchkommen, verschaffe ein Einspruch manchmal wertvolle Zeit.

Am höchsten sei die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Lasermessung. „Weil da der menschliche Faktor so eine große Rolle spielt. Die Geräte müssen ja anständig bedient werden“, sagt Demuth. Bei der klassischen Laserpistole könnten zum Beispiel andere Objekte zwischen Pistole und Fahrzeug den Messwert verfälschen.

Hilfreich sei der Zeitpuffer eines Einspruchs zum Beispiel, wenn ein Fahrverbot drohe, sagt Frank-Roland Hillmann, Referent beim Deutschen Verkehrsgerichtstag. Höchstens vier Monate lang kann der Fahrer das verordnete Fahrverbot aufschieben. Hillmanns Beispiel: Ein Autofahrer braucht seinen Wagen innerhalb der nächsten vier Monate dringend, könne aber in sechs Monaten problemlos darauf verzichten.

Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ließen sich die rettenden Monate rausholen. „Mit einem Einspruch hat man immer eine zweite Chance“, sagt Hillmann. Denn die Bußgeldstellen hätten keinen großen Ermessensspielraum, das Gericht dagegen schon.

Am Mittwoch (24. Oktober) richtete die Polizei einen „Blitz-Marathon“ gegen Raser aus. In der großangelegten 24-Stunden-Aktion gab es Tempomessungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und den Niederlanden.

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