Bußgeld bei Nichtbeachtung Bei schlechter Sicht auch am Tag Abblendlicht einschalten

Bonn/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Im Winter ist die Sicht zum Beispiel durch Schnee oder Nebel auch am Tag oft eingeschränkt. Autofahrer müssen dann das Abblendlicht einschalten, erklärt Welf Stankowitz vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Bußgeld bei Nichtbeachtung: Bei schlechter Sicht auch am Tag Abblendlicht einschalten
Foto: dpa

Das Tagfahrlicht alleine reicht nicht aus. Dieses sei nur dazu da, selbst gesehen zu werden. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Abblendlicht einzuschalten, wenn es dunkel oder dämmrig ist oder es die Sichtverhältnisse erfordern. Wer sich nicht daran hält, muss mit bis zu 60 Euro Bußgeld rechnen, erläutert Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD).

Trübt Nebel, starker Regen oder Schnee die Sicht, können Autofahrer auch die Nebelscheinwerfer einschalten. Die Nebelschlussleuchte darf dagegen laut Stankowitz nur bei Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern zum Einsatz kommen. „Außerdem darf der Fahrer nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist“, ergänzt Engelmohr.

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