Umfrage des Tüv Rheinland Autonomes Fahren: Viel Vertrauen, aber wer haftet bei einem Unfall?

Drei von vier Autofahrern würden sich in ein automatisch gesteuertes Fahrzeug setzen. Größte Bedenken gelten der Rechtslage.

Umfrage des Tüv Rheinland: Autonomes Fahren: Viel Vertrauen, aber wer haftet bei einem Unfall?
Foto: dpa

Köln. Die deutschen Autofahrer sehen der Entwicklung des autonomen Fahrens überwiegend positiv entgegen. Drei von vier Befragten können sich „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ vorstellen, sich von einem automatisierten Fahrzeug fahren zu lassen. Gleichzeitig gibt es aber auch ein großes Bewusstsein für die Risiken und offenen Fragen.

Als größtes Problem aus Sicht der Endverbraucher gilt nach einer repräsentativen Umfrage des Tüv Rheinland die Rechtslage, zum Beispiel die Schuld- und Haftungsfrage bei Unfällen. Knapp 60 Prozent sehen auch große Schwierigkeiten bei der Sicherung des Fahrzeugzugriffs gegen Cyber-Kriminalität. „Es ist möglich, ein automatisiertes Fahrzeug zu hacken wie einen Computer“, sagt Matthias Schubert, beim Tüv Rheinland weltweit für den Geschäftsbereich Mobilität verantwortlich.

Als weitere Problemfelder gelten bei den Autofahrern das Entscheidungsverhalten der Autos bei unvermeidbaren Unfällen, die Beherrschbarkeit komplexer Verkehrssituationen und der Datenschutz.

Die Zustimmung zu der neuen Technik fällt bei jüngeren Autofahrern und Vielfahrern signifikant größer aus. Unter den 18- bis 29-Jährigen können sich über 86 Prozent vorstellen, ein autonomes Auto zu nutzen. Bei den 50- bis über 60-Jährigen sind es noch 62 Prozent. Die immer wieder diskutierte Frage der Verkehrstauglichkeit von Senioren führt offenbar nicht zu gesteigerten Erwartungen dieser Altersgruppe an die neue Technik. Die Akzeptanz des autonomen Fahrens liegt auch bei den Vielfahrern mit einer jährlichen Kilometerleistung von mehr als 30 000 Kilometern mit knapp 80 Prozent deutlich höher als bei denjenigen, die unter 10 000 Kilometer pro Jahr fahren (rund 66 Prozent).

Die Umfrage fällt mit einer Neuregelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen. Am 12. Mai haben Bundestag und Bundesrat einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit wird das Zusammenspiel von Fahrer und automatisierten Fahrfunktionen geregelt. Das Gesetz lässt zu, dass der Fahrer „dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann“. Die letzte Verantwortung bleibt aber weiter beim Menschen. Er muss die automatisierten Systeme immer übersteuern oder deaktivieren können. Ein komplett autonomes Fahren, bei dem es keinen Fahrer, sondern nur noch Passagiere gibt, ist also zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zulässig.

Das Gesetz regelt auch die Schuldfrage bei einem Technikversagen mit folgendem Unfall. Zur Klärung soll eine Blackbox beitragen, in der die wesentlichen Daten der Fahrt aufgezeichnet werden. Daraus könnten Rückschlüsse gezogen werden, ob wirklich die Technik versagt hat und damit die Schuld beim Hersteller liegt oder der Fahrer Fehler gemacht hat. Er kann sich also nicht pauschal darauf berufen, das automatisierte System habe nicht funktioniert.

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