Autofahrer haften selbst für Schlagloch-Schäden

Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer müssen durch Schlaglöcher im Winter entstandene Schäden an ihrem Wagen in der Regel selbst bezahlen. Wegen des Wetters müssten Fahrer mit Schlaglöchern rechnen und ihre Geschwindigkeit anpassen.

„Der Kraftfahrer hat keinen Anspruch darauf, dass die Straße aussieht wie geleckt“, erklärte Michael Burmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Die Gemeinde müsse allerdings für Schäden durch Schlaglöcher dann haften, wenn sie dem Autofahrer unerwartet in die Quere kommen. Das sei zum Beispiel bei nagelneuen, einwandfreien Straßen der Fall. Gleiches gelte für Löcher, die unmittelbar hinter Kurven liegen und nicht durch ein Warnschild gekennzeichnet sind, sagte Burmann.

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