Sind Aufkleber auf der Heckscheibe erlaubt?

Essen (dpa/tmn) - Wer die Heckscheibe seines Wagens mit einem Aufkleber verschönern will, sollte beim Kauf des Stickers auf die dazugehörige Genehmigung achten. Sonst droht der Entzug der Betriebserlaubnis.

Ob Fußballverein, Werbung oder die Lieblingsband - Aufkleber auf der Autoheckscheibe sind beliebt. Allerdings schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Regeln für Größe und Platzierung vor, wie der TÜV Nord erklärt. Für alle Folien, die auf der Scheibe mehr als 0,1 Quadratmeter oder mehr als ein Viertel der Fläche beanspruchen, brauchen Autofahrer eine Bauartgenehmigung. Ohne sie erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Autofahrer erhalten die Genehmigung in der Regel beim Kauf der Folie und müssen sie stets im Wagen dabei haben.

Der Hintergrund ist, dass Heckscheiben aus Sicherheitsglas bestehen und ein besonderes Bruchverhalten aufweisen, das durch die Folien nicht beeinträchtigt werden darf. Deshalb muss die Scheibeneinfassung auch frei von jeglichen Aufklebern sein. Natürlich muss ein Autofahrer möglichst freie Sicht durch den Innenspiegel nach hinten haben. Wird diese durch Aufkleber eingeschränkt, ist ein rechter Außenspiegel nötig.

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