Null Promille in Deutschland?

Essen (dpa/tmn) - Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer in Deutschland mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wird, muss mit Punkten in der Verkehrssünderkartei und Strafen rechnen.

In einigen Fällen gelten sogar null Promille.

Die Strafen für diejenigen, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, reichen vom Bußgeld und einem zeitweiligen Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug. Was manche nicht wissen: In einigen Fällen gilt hierzulande eine Null-Promille-Regelung, betont der TÜV Nord.

So müssen sich Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren an ein striktes Alkoholverbot halten. Es gilt seit dem 1. August 2007 und ist nicht an die Probezeit gekoppelt. Wer also beispielsweise schon mit 17 Jahren den Führerschein erhält, darf wie alle anderen jungen Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr nur absolut nüchtern am Steuer sitzen, so der TÜV Nord. Ein generelles Alkoholverbot am Arbeitsplatz gilt auch für Busfahrer, Taxifahrer und Fahrer von Gefahrguttransportern.

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