Für welche Mopeds gilt der Autoführerschein?

Essen (dpa/tmn) - Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen automatisch Kleinkrafträder fahren. In diese Fahrzeugkategorie gehören motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum.

Zweiräder des Führerscheins Klasse B dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren. Diese Regelung kam mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999, erläutert der TÜV Nord. Zuvor galt für Kleinkrafträder ein Spitzentempo von 50 km/h. Deshalb dürfen Mopeds und Roller, die vor 2002 in den Verkehr gebracht wurden, etwas flotter sein. Das gilt auch für Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Der Autoführerschein enthält die für den Kleinkraftradbetrieb notwendige Fahrerlaubnis der Klasse M. Separat kann diese ab 16 Jahren erworben werden. Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 den Führerschein der damaligen Klasse 3 bestanden haben, dürfen neben Mopeds auch leichte Motorräder mit maximal 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren. Doch Vorsicht: Wem auf dem Motorradsattel die Übung fehlt, der sollte vorher Fahrstunden nehmen, empfiehlt der TÜV Nord.

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