Prozess Rentnermord: Angeklagte sagen nun doch aus

Verteidiger der Angeklagten setzen auf verminderte Schuldfähigkeit.

Prozess: Rentnermord: Angeklagte sagen nun doch aus
Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Lange hatten die fünf Angeklagten im Prozess um den Mord an dem 79-jährigen Hans Werner L. aus Krefeld geschwiegen. Nun packen sie nach und nach aus. Bereits am Dienstag hatten zwei von ihnen zugegeben, zumindest beim Eindringen in die Wohnung beteiligt gewesen zu sein und teilweise auch den Mann mitgefesselt zu haben.

Ein 40-jähriger Solinger sagte, dass es weder von ihm noch von den anderen Angeklagten geplant gewesen sei, dass der Rentner verletzt, geschweige denn getötet, werde. Obwohl er an der Fesselung beteiligt gewesen sei, habe er das Knebeln nicht mitbekommen. Er habe nur gesehen, dass die Nasenlöcher des Opfers noch frei waren. „Ich bedauere sehr an einer solchen Tat beteiligt gewesen zu sein“, verlas sein Verteidiger aus der vorbereiteten Erklärung.

Ein 35-jähriger Krefelder ließ mitteilen, dass er glaubte, dass es nur um einen Diebstahl gehe. „Es sollte keiner in der Wohnung gewesen sein.“ Er sei vor allem dafür zuständig gewesen, Dinge aus der Wohnung ins Auto zu bringen. Wenn er gewusst hätte, dass der alte Mann um sein Leben kämpfte, dann hätte er ihm geholfen. Wer den Knebel in den Mund von L. gesteckt hat, ist bis jetzt immer noch unklar. Dazu hat sich noch keiner der Angeklagten bekannt.

Allerdings gaben alle bis auf einer an, dass sie Alkohol- oder Drogenprobleme hätten. Die Verteidiger forderten daher, ein Gutachter müsse prüfen, ob ihre Schuldfähigkeit deswegen gemindert sei. Die Staatsanwältin sieht für solche Begutachtungen keine Grundlage. „Vielmehr muss man die Frage stellen, ob das nicht Verschleppungstaktik ist.“ Immerhin läuft das Verfahren bereits seit mehreren Monaten.

Zudem sei etwa die einzige Frau auf der Anklagebank 2015 vom Landgericht Bochum wegen mehrfachen Betruges verurteilt worden und da habe ihr Drogenmissbrauch nicht mal Erwähnung gefunden. Laut Anklage sollen die Angeklagten zu fünft in die Wohnung von L. an der Drießendorfer Straße eingedrungen sein, indem sie den Rentner überwältigten und mit dem Klebeband fesselten. Er erstickte, weil ihm ein Stück Stoff so tief in den Rachen geschoben wurde, dass er keine Luft mehr bekam. sp

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